Allgemeine Informationen zu den Vollzugskosten
Mit den Vollzugskosten werden die Aufwendungen der Paritätischen Kommissionen für die Durchführung der allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge (GAV) gedeckt. Sie sind von jedem Betrieb, der in den Anwendungsbereich eines solchen GAV fällt, zu entrichten. Seit dem 1. April 2006 können sie auch von den ausländischen Betrieben, die Arbeitnehmer in die Schweiz entsenden, einverlangt werden.